Haus - Heim - oder Klinikbesuch bei der pflegebedürftigen Person zur Pflegebedarfsermittlung

Die Abrechnung erfolgt über Ihre Kranken- und Pflegekasse.

Ausgenommen sind:

  • Widerspruchsangelegenheiten zur Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche gegenüber Kranken- und Pflegeversicherung
  • Individuelle und detallierte Patientenverfügung
  • Unterschriftsreife Vorsorgevollmacht
  • Antragsstellung > Schwerbehinderung (GdB)